Die rechtliche Beratung im
Franchiserecht
umfasst die Betreuung von Franchisenehmer und Franchisegeber gleichermaßen. Zur Beratung auf dem Gebiet des Franchiserechts gehört stichwortartig alles rund um folgende Begriffe:
- Franchisevertrag
- Pflichten Franchisenehmer
- Pflichten Franchisegeber
- Vorvertragliche Aufklärung
- Handbuch
- Systembeschreibung
- Widerrufsrecht