Üblicherweise rechnen wir nach dem Gebührenrecht für Rechtsanwälte ab. Die voraussichtlichen Kosten für unsere Inanspruchnahme teilen wir auf Wunsch gerne vor der Beauftragung mit.
Honorarvereinbarung
Bei bestimmten Rechtsbereichen (z.B. Vertragserstellung oder –prüfung, Markenanmeldung) kann eine Abrechnung nach Stundensätzen geboten sein. Damit die Kosten transparent sind, erstellen wir vorher gerne ein Angebot.
Beratungsvertrag
Bei längerfristiger oder ganzheitlicher Zusammenarbeit, kann der Abschluss eines Beratungsvertrages sinnvoll sein.